Zusatznutzen des Antiepileptikums Fycompa® (Perampanel) vom G-BA nicht anerkannt

„Die DGfE versteht und unterstützt grundsätzlich die Verbesserung der Kosteneffizienz im Gesundheitswesen. Allerdings ist eine Überarbeitung des derzeitigen Prozederes des G-BA im Interesse der Patienten mit schweren chronischen Erkrankungen dringend notwendig. Die DGfE hat hierzu konstruktive Vorschläge formuliert. Der Vorstand der DGfE stellt fest, dass auf die Bemühungen unserer Fachgesellschaft, zusammen mit dem G-BA Vorschläge zur sinnvollen Bewertung des Zusatznutzens neuer Antiepileptika zu etablieren, nicht adäquat eingegangen wurde, sehr zum Nachteil der betroffenen Patienten.“

Stellungnahme DGfE vom 10.11.2014

„Bedeutende Praxiserfahrungen, wie sie für Perampanel in Deutschland vorliegen zu ignorieren, ist ein Fehler. Als Arzt weiß ich, wie Epilepsie das Leben von Menschen und deren Angehörigen beeinträchtigen kann und wie wichtig es ist, Zugang zu neuen Behandlungsmöglichkeiten zu haben. Ich habe das Potenzial von Perampanel bei meinen langjährig therapierefraktären Epilepsiepatienten mit eigenen Augen gesehen und hatte gehofft, dass der G-BA dieses Potenzial auch anerkennen würde“, äußerte sich Professor Bernhard Steinhoff vom Epilepsiezentrum in Kehl-Kork zu diesem Beschluss.“ (Zitat aus der Presseerklärung der Pharmafirma Eisai vom 06.11.14)

„Der Beschluss, der auf methodischen statt auf klinischen Überlegungen basiert, ignoriert die Forderungen der Deutschen Epilepsievereinigung e.V. (DE) und weiterer Verbände der Epilepsieselbsthilfe, den sowohl in der Praxis als  auch in Studien offensichtlichen Zusatznutzen anzuerkennen:[2] „Wir sind maßlos enttäuscht über die Entscheidung des G-BA, den Zusatznutzen von Perampanel nicht anzuerkennen, und können diese in keinster Weise nachvollziehen. Es gibt nachweislich Patienten, die durch Fycompa deutlich weniger Anfälle erleiden oder sogar anfallsfrei geworden sind. Mit dieser Entscheidung verhindert der G-BA, dass Menschen mit Epilepsie, die mit bisherigen Therapien  nicht erfolgreich behandelt werden konnten, vom medizinischen Fortschritt profitieren werden“, kommentiert Stefan Conrad, Vorsitzender der Deutschen Epilepsievereinigung.“(Zitat aus der Presseerklärung der Pharmafirma Eisai vom 06.11.14)

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 06.11.2014, in dem der Zusatznutzen für das Antiepileptikum Fycompa® (Perampanel) als nicht belegt gilt:

https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/2091/

 

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