Netzwerk Epilepsie und Arbeit

Treten bei anfallskranken Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen erstmalig oder nach langer Zeit der Anfallsfreiheit wieder epileptische Anfälle auf, kann das für die Betreffenden zu vielfältigen Probleme führen. Können die bisherigen Tätigkeiten weiter ausgeübt werden? Ist eine Umsetzung in einen anderen Arbeitsbereich notwendig? Muss der Betrieb gewechselt werden? Welche Hilfen und welche Unterstützung gibt es? Bei solchen Fragen können sich anfallskranke Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsärzte, Neurologen, Rehabilitationsberater und weitere beteiligte Experten an das Netzwerk Epilepsie und Arbeit (NEA) wenden.

Auf Anfrage nimmt Ihr NEA-Fachteam an einem runden Tisch im Betrieb sowie an einer Arbeitsplatzbegehung mit den verantwortlichen Fachleuten teil. Ziel der Mitberatung ist es, epilepsiebedingte Arbeitsunfälle wirksam zu vermeiden.

Auf Wunsch informiert NEA Vorgesetzte und Mitarbeiter über die Krankheit Epilepsie, über Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie über Richtlinien und Haftungsfragen.

Bei Bedarf verweist Ihr NEA-Fachteam auf die Träger der medizinischen und beruflichen Rehabilitation, zum Beispiel wenn geeignete Umschulungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen geprüft werden sollten.

Bei Vorliegen einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung verweist NEA auf die notwendige Beteiligung des zuständigen Integrationsamtes.

Nach eingehender fachlicher Beratung gelingt es häufig, bestehende Arbeitsverhältnisse zu erhalten. Bei Fragen zur Epilepsie und Arbeit können Sie sich an das für Sie zuständige regionale Fachteam wenden. Dieses informiert Sie fachkundig.

Die Ansprechpartner von NEA finden Sie – nach Bundesländern sortiert – auf der Webseite des Netzwerk Epilepsie und Arbeit. Dort stehen auch weitere Informationen zur Verfügung.

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