Wir legen höchsten Wert auf eine neutrale Information und unabhängige Arbeit im Interesse der Menschen mit Epilepsie und ihrer Angehörigen. Die dazu notwendigen Mittel erhalten wir aus:
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Selbsthilfeförderung der Krankenkassen
Die Selbsthilfeförderung der Krankenkassen auf Grundlage des § 20 SGB V untergliedert sich in die Pauschalförderung und die kassenindividuelle Förderung.
erhaltene Zuwendungen ab 2016 -
Förderung durch Ministerien/Rentenversicherung
Bei der Förderung durch das Bundesministerium für Gesundheit und die Deutsche Rentenversicherung Bund handelt es sich um eine Projektförderung; die Fördermittel werden über die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe finanziert.
erhaltene Zuwendungen ab 2016 -
Förderung durch die pharmazeutische Industrie
Die Förderung durch die pharmazeutische Industrie bewegt sich im Rahmen der „Grundsätze zur Wahrung von Neutralität und Unabhängigkeit des Antragstellers zum Umgang mit Wirtschaftsunternehmen bei gleichzeitiger Förderung durch die Krankenkassen und/oder ihrer Verbände nach § 20h SGB V“ und im Rahmen der „Leitsätze der Selbsthilfe für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen, insbesondere im Gesundheitswesen“ der BAG SELBSTHILFE und des FORUM im PARITÄTISCHEN in der Fassung vom 30.04.2016, die wir hiermit ausdrücklich anerkennen.
erhaltene Zuwendungen ab 2015 -
Spenden/Bußgelder/Erbschaften
Die Einnahmen aus Spenden sind in den letzten Jahren etwa gleichbleibend, bei den Bußgeldern ist ein moderater Zuwachs zu verzeichnen. Bisher einmalig sind Erbschaften, bei denen uns größere Beträge vermacht werden.
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Anzeigen in unserer Mitgliederzeitschrift „einfälle“
Neben Einrichtungen des Gesundheitswesens gehören Hilfsmittelhersteller zu unseren Anzeigenkunden. Unternehmen der pharmazeutischen Industrie oder Heilmittelhersteller können bei uns nur produktneutrale Anzeigen schalten, was diese allerdings in den vergangenen Jahren nicht mehr gemacht haben. Unsere Anzeigenpreisliste finden Sie hier.