Eine Epilepsie spricht niemals gegen den Besuch eines Regel-Kindergartens oder einer Regelschule. Dennoch sollte frühzeitig abgeklärt werden, ob begleitende gesundheitliche und/oder seelische Einschränkungen oder Behinderungen vorliegen, denn nur dann können entsprechende Fördermaßnahmen eingeleitet und optimale Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Obwohl sich die meisten Kinder mit einer Epilepsie altersgerecht entwickeln und einen Regelkindergarten oder eine Regelschule besuchen, fühlen sich Lehrer/-innen und Erzieher/-innen oft unsicher im Umgang mit einem anfallskranken Kind. Daher ist es sehr wichtig, dass sich diese mit dem Krankheitsbild vertraut machen bzw. von den Eltern darüber informiert werden.
zuletzt aktualisiert: Januar 2023 (Faltblatt und Text)