Wer eine Hochschulzugangsberechtigung hat, darf alles studieren, wozu ihn sein Abschluss berechtigt. Von Seiten der Hochschulen darf es keinerlei Einschränkungen bei der freien Studienwahl geben. Menschen mit Epilepsie sollten sich aber überlegen, welche Berufschancen Sie mit dem gewählten Studienfach haben.
Für Studierende mit chronischen Krankheiten gibt es an den Hochschulen Ansprechpartner, die über mögliche Härtefallregelungen und Nachteilsausgleiche informieren. Um diese in Anspruch nehmen zu können, ist ein Schwerbehindertenausweis ist nicht erforderlich – allerdings reicht der Ausweis allein auch nicht aus. Vielmehr ist eine Begründung erforderlich (ggf. durch ein ärztliches Attest), warum die/der Studierende die geforderte Leistung aufgrund seiner Erkrankung nicht oder nur unter besonderen Bedingungen erbringen kann.
zuletzt aktualisiert: Mai 2021 (Text) Januar 2019 (Faltblatt))