Einfälle Nr. 153 | 1. Quartal 2020

Liebe Leserinnen und Leser – liebe Freunde und Förderer,

es sind schwierige und seltsame Zeiten: Weltweite Abstandsgebote; Kinos, Theater, Museen, Kneipen, Restaurants, Geschäfte – alles, was nicht unbedingt notwendig ist – geschlossen; viele arbeiten zurzeit im Home-Office, was bei Familien mit Kindern bei geschlossenen Schulen und Kitas nicht einfach ist. Gruppentreffen der Selbsthilfe sind nicht möglich, viele Veranstaltungen (u.a. auch unsere Arbeitstagung und Mitgliederversammlung) fallen entweder ganz aus oder werden auf den Herbst verschoben, …

Das alles ist leider notwendig und unvermeidbar, und wir bitten alle unsere Leserinnen und Leser, sich an die derzeitigen Auflagen zu halten. Zum Glück machen das die meisten – abgesehen von einigen Oberschlauen oder solchen, die abstruse Verschwörungstheorien oder sonstigen Unsinn über das Corona-Virus verbreiten.

Wir sollten in dieser Zeit vor allem auf unser psychisches und soziales Wohlbefinden achten, denn Abstandsgebot bedeutet nicht Kontaktverbot. Denken wir daran, dass es viele Wege der abstandswahrenden Kommunikation gibt, z.B. über Telefon, über das Internte (vgl. dazu den Leitfaden „Online Konferenz-Tools“ der BAG-Selbsthilfe, zugänglich über die Linkliste zu diesem Heft auf unserer Webseite) – und warum nicht auch mal wieder einen Brief schreiben? Gruppentreffen über Video- oder Telefonkonferenzen? Wer die Möglichkeit dazu hat, sollte es ruhig mal ausprobieren. Und wenn es gar nicht mehr geht, ist es überhaupt keine Schande, bei einem psychosozialen Krisendienst oder der Telefonseelsorge anzurufen.

Einige (Epilepsie-)Kliniken und niedergelassene Ärzte bieten zurzeit telefonische Beratungen oder Sprechstunden für diejenigen an, die keine Behandlungstermine wahrnehmen können oder wollen (das gilt im Übrigen auch für Psychotherapeuten). Auch war es bereits in den Zeiten vor dem Corona-Virus möglich, sich ein Rezept oder eine Verordnung per Post zuschicken zu lassen. Und damit bin ich dann beim Schwerpunktthema dieses Heftes: Der Versorgungssicherheit.

Dabei geht es um die Frage, was für eine gute Epilepsiebehandlung erforderlich ist und ob die dazu vorhandenen Ressourcen ausreichend und für jeden zugänglich sind. Es geht nicht nur um die medizinische Behandlung, also um genügend qualifizierte Ärzte in erreichbarer Nähe oder die Erhältlichkeit der verordneten Medikamente. Es geht auch um ausreichende Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit Epilepsie und ihre Familien und darum, was zu tun ist, hier vorhandene Defizite auszugleichen. Vielleicht findet die eine oder der andere in diesem Heft Antworten darauf.

Bei allem sollten wir bereits erreichtes nicht vergessen und vor allem daran denken, dass eine gute medizinische Behandlung zwar notwendig und unverzichtbar, dennoch aber Mittel zum Zweck ist. Letztlich geht es darum, allen Menschen mit Epilepsie ein Leben entsprechend ihrer eigenen Wünsche und Vorstellungen zu ermöglichen sowie sie zu befähigen, ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu führen. Dazu ist weitaus mehr als eine gute medizinische Behandlung erforderlich.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen/Euch trotz allem eine gute Zeit und viel Kraft, um gut durch die derzeitige Krise zu kommen

Ihr/Euer Norbert van Kampen

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