Die fachgerechte Epilepsiebehandlung führt in vielen Fällen zur Anfallsfreiheit. Darüber hinaus wird in spezialisierten Einrichtungen auch die psychische, soziale und berufliche Situation in die Epilepsiebehandlung einbezogen. Dennoch brauchen viele Menschen zusätzliche Hilfen, um die mit der Epilepsie einhergehenden Probleme dauerhaft „in den Griff“ zu bekommen. Diese können Sie z.B. in auf die medizinische Rehabilitation von Menschen mit Epilepsie spezialisierten Kliniken bekommen. Allein das Vorliegen einer Epilepsie stellt jedoch keine Indikation für eine medizinische Rehabilitation dar – vielmehr müssen weitere epilepsiebedingte Probleme hinzukommen (z.B. kognitive oder beruflicher Art.
Über den Reha-Zuständigkeitsnavigator der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) finden Sie weitere interessante Informationen. Denn Reha-Maßnahmen werden auch von der Rentenversicherung oder der Arbeitsagentur bezahlt.
Sehr interessant ist auch das Portal Rehadat für Informationen zur beruflichen Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen.
zuletzt aktualisiert: August 2024 (Text) und Januar 2019 (Faltblatt)