Ist die Gabe von Notfallmedikamenten in Schule oder Kindergarten erforderlich, müssen auch Personen, die normalerweise dazu nicht verpflichtet sind (z.B. Lehrer/-innen, Erzieher/-innen), diese verabreichen. Unterlassen sie dies, drohen ihnen Sanktionen wegen unterlassener Hilfeleistung.
zuletzt aktualisiert am 23.12.2020
