Newsletter Nr. 4 / 14. März 2016

Inhalt:

  1. Epilepsie-Petition – Öffentliche Anhörung am 11. April 2016
  2. Musterschreiben zur Weiter-/Neuverordnung von Fycompa®
  3. Seminare der DE und Arbeitstagung – Jetzt anmelden!
  4. Impressum

 1. Öffentliche Anhörung am 11. April 2016

Am 04. Juni 2015 haben alle Epilepsie-Selbsthilfeverbände Deutschlands gemeinsam beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eine Petition zur Reform des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) eingereicht, die von mehr als 36.000 Menschen unterschrieben wurde.

Jetzt findet zu dieser Petition am 11. April 2016 eine öffentliche Beratung des Petitionsausschusses im Europa-Saal des Paul-Löbe-Hauses in Berlin statt (Konrad-Adenauer-Straße 1, 10117 Berlin). Zuschauer können sich beim Petitionsausschuss unter Angabe von Namen, Geburtsdatum und Geburtsort anmelden:

Tel.: 030 – 227 35257
Fax: 030 – 227 36053
Mail: vorzimmer.peta@bundestag.de

Angemeldete Besucher sollten 30 min. vor Beginn der Anhörung – also um 11.30 Uhr – vor Ort sein und ihren Personalausweis dabei haben. WICHTIG: OHNE PERSONALAUSWEIS KEIN EINLASS!

Melden Sie sich bitte möglichst zahlreich zu dieser öffentlichen Beratung an, denn mit einer vollen Zuschauertribüne können wir zusätzlich die Dringlichkeit unseres Anliegens deutlich machen.

Weitere Informationen zur Petition finden Sie auf den Webseiten der Epilepsie-Petition und hier.

2. Weiter-/Neuverordnung von Fycompa®

Wir möchten nochmal darauf hinweisen, dass das Antiepileptikum Fycompa® (Wirkstoff: Perampanel) in Deutschland ab dem 01. April 2016 nur noch über die Internationale Apotheke bezogen werden kann – die Krankenkassen die Kosten dafür aber nicht automatisch übernehmen.

Eine Kostenübernahme ist nur dann möglich, wenn diese individuell beantragt wird. Die Krankenkassen können dann die Kosten übernehmen, sind dazu jedoch nicht verpflichtet.

Wir empfehlen allen, die auf dieses Medikament gut eingestellt sind, dringend gemeinsam mit ihrem behandelnden Arzt/ihrer behandelnden Ärztin bei ihren Krankenkassen die Kostenübernahme zu beantragen. Die Deutsche Gesellschaft für Epileptologie hat dafür einen Musterbrief zur Verfügung gestellt, mit dem die behandelnden Ärzte bei den Krankenkassen eine weitere Kostenübernahme beantragen können.

Das Epilepsiezentrum Erlangen hat auf seiner Seite ebenfalls zwei Musterbriefe zur Verfügung gestellt – ein Musterbrief für die Weiterverordnung und ein Musterbrief für die Neuverordnung.

3. Seminare der DE und Arbeitstagung – Jetzt anmelden!

Wer an einem unserer Seminare und/oder unserer Arbeitstagung teilnehmen möchte, sollte sich möglichst bald anmelden. Das Seminar „Anfallsselbstkontrolle“ ist bereits ausgebucht, es besteht jedoch die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste setzen zu lassen.

Die PDF-Datei dieses Newsletters können Sie hier herunterladen.