Neue Festbetragsregelungen für Medikamente seit dem 01.07.2014

Seit dem 01.07.2014 gelten für etliche Medikamente neue Festbeträge. Einige Pharmahersteller haben allerdings den Preis nicht auf den Festbetrag abgesenkt, so dass jetzt auf die Patienten Aufzahlungen zukommen. So ist  z.B. der Preis für das Medikament Keppra® (Wirkstoff: Levetiracetam) nicht auf den Festbetrag gesenkt worden, den die Krankenkassen für Medikamente mit dem Wirkstoff Levetiracetam zahlen. Die Aufzahlungen für Keppra® können mehrere hundert Euro pro Packung betragen.

Daher empfiehlt der Hersteller den Wechsel auf das Generikum Levetiracetam UCB®, welches aus der gleichen Produktion und vom gleichen Hersteller kommt wie Keppra® und nach Aussage des Herstellers zu 100% identisch mit Keppra® ist. Dies erklärte Prof. Hamer, Leiter des Epilepsiezentrum Erlangen, in seinem Fachvortrag „Neue Antiepileptika und Behandlungsoptionen“ auf der Jahrestagung des Landesverbandes Epilepsie Bayern e.V. am 06.07.2014 in Hirschberg. „Was natürlich auch bedeutet, dass die Verordnung des Arztes nicht mehr auf Keppra ® mit Aut idem-Kreuz lauten darf (sonst ist kein Austausch möglich), sondern auf Levetiracetam UCB® mit Aut idem-Kreuz (sonst wird gegen ein anderes Levetiracetam-Präparat getauscht)“ (Doris Wittig-Moßner, LV Epilepsie Bayern e.V.)

Zu dieser Nachricht erhalten Sie  in der kommenden einfälle-Ausgabe Nr. 130 (erscheint Ende Juli)  weitere Informationen.

Information/Stellungnahme der Deutschen Epilepsievereinigung: Substitution von Keppra

 

 

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