Sonder-Newsletter Corona – April 2020

Inhalt 

  1. Wichtige Fragen und Antworten zur Corona-Pandemie und Epilepsie
  2. Fotowettbewerb der Deutschen Epilepsievereinigung: Es war Corona
  3. Impressum
  1. Wichtige Fragen und Antworten zur Corona-Pandemie und Epilepsie

Viele Menschen sind durch die Vorsichtsmaßnahmen verunsichert, die uns auferlegt wurden, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Wir haben Prof. Dr. Andreas Schulze-Bonhage gebeten, uns einige Fragen zu diesem Thema zu beantworten. Der ärztliche Leiter des Epilepsie-Zentrums Freiburg ist derzeitiger Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Epileptologie (DGfE) und hat selbst eine Übersicht mit Fragen und Antworten erstellt, die auf der Webseite der DGfE zu finden ist. Auch das Epilepsie-Zentrum Hamburg hat eine Liste mit häufigen Fragen und Antworten erstellt, die ständig aktualisiert wird.

Frage: Es gilt mittlerweile eine sogenannte Maskenpflicht in Deutschland. Gibt es bei Menschen mit Epilepsie etwas Besonderes zu beachten?

Schulze-Bonhage: Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen zum Fremdschutz ist für Epilepsiepatienten grundsätzlich unbedenklich. Nur beim Anfall kann eine nicht gut sitzende Maske verrutschen und gegebenenfalls dann die Atemwege verlegen, wenn sie nicht gut befestigt ist (vgl. dazu die Hinweise auf der Webseite der BG Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse). Ich würde daher eine Maske nur in den vorgeschriebenen Situationen tragen wie im öffentlichen Personennahverkehr oder beim Einkaufen – das variiert von Bundesland zu Bundesland und ändert sich. Sich auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums oder den Webseiten des jeweiligen Landesgesundheitsministeriums zu informieren, ist daher ratsam.

Frage: Was ist beispielsweise beim „social distancing“ bei Menschen mit Epilepsie zu beachten, die auf eine Begleitperson außerhalb ihres Hausstandes angewiesen sind?

Schulze-Bonhage: Begleitpersonen, die regelmäßig zur Betreuung erforderlich sind, können nicht unter die Regel des „social distancing“ fallen und müssen natürlich auch auf einen geringeren Abstand an die zu betreuenden Patienten herangehen wie bei Krankenschwestern und Ärzten. Wichtig ist hierbei, darauf zu achten, dass diese bei Auftreten von Covid-verdächtigen Symptomen ihre Tätigkeit nicht ausüben, sondern zu Hause bleiben und sich um eine Vertretung bemühen.

Frage: Können die Medikamente auch während der Behandlung im Krankenhaus genommen werden, auch wenn beatmet wird?

Schulze-Bonhage: Intubierte und beatmete Patienten können Tabletten nicht schlucken. Daher müssen sie hier Medikamente über eine Magensonde erhalten. Oder es muss eine Umstellung auf Antiepileptika erfolgen, die intravenös gegeben werden können. Der betreuende Epileptologe kennt die Krankheitsgeschichte und die Erfolge und Misserfolge früherer Behandlungen und kann daraufhin eine Empfehlung aussprechen.

Frage: Ist die Versorgung mit den Präparaten gesichert oder muss umgestellt werden?

Schulze-Bonhage: Nach meinem Wissensstand ist die Versorgung mit Antiepileptika nicht schlechter und nicht besser als im vergangenen Jahr. Aktuell ist Mylepsinum nicht lieferbar, ferner Lamotrigin acis und Keppra Saft. Das ist aber nicht wesentlich anders als vor der Corona-Zeit.

Frage: Kann ich als Epilepsiepatient gegebenenfalls die in Erprobung befindlichen Medikamente gegen Covid-19 einnehmen und wie wirken sie sich auf die Epilepsie aus?

Schulze-Bonhage: Es gibt keine hinreichenden Erfahrungen mit in Erprobung befindlichen Medikamenten gegen Covid-19 bei Epilepsien. Im Zweifel stellt akut die Virusinfektion die größere Bedrohung dar und ihr Einsatz kann erfolgen. Es ist jedoch aufgrund der Verstoffwechselung dieser Medikamente mit einigen Wechselwirkungen zu rechnen, die sich auf die Medikamentenspiegel von Antiepileptika auswirken können. Eine entsprechende Liste erwarteter Interaktionen, die von der Internationalen Liga gegen Epilepsie autorisiert wurde und auch auf der Webseite der Deutschen Gesellschaft für Epileptologie. Unabhängig hiervon ist jedoch zu beachten, dass auch zugelassene Behandlungen – etwa mit Antibiotika bei bakteriellen Superinfektionen – zu erheblichen Wechselwirkungen mit Antiepileptika führen können. Ihre Auswahl sollte daher ebenfalls in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Epileptologen erfolgen, damit angemessene Anpassungen der Behandlung erfolgen können.

Frage: Erhöht der Sauerstoff die Anfallsbereitschaft und was passiert, wenn jemand während der Beatmung einen tonisch-klonischen Anfall bekommt?
Schulze-Bonhage: Die Gabe von Sauerstoff, wie sie bei Beatmungen erfolgt, erhöht nicht die Anfallsbereitschaft. Wenn jemand während der Beatmung einen tonisch-klonischen Anfall erleidet, kann dies aber zu Problemen führen. Eine unmittelbare Unterbrechung von Anfällen ist bei Beatmung erforderlich: Alle Patienten haben hierzu einen verfügbaren intravenösen Zugang, über den ein Notfallmedikament (z.B. Midazolam) unmittelbar verabreicht werden kann. Während der Zeiträume der vollständig maschinellen Beatmung sind Patienten sediert – hier ist daher eine Verstärkung des antiepileptischen Schutzes nicht nur sinnvoll, sondern auch ohne wahrgenommene Nebenwirkungen möglich, um das Auftreten tonisch-klonischer Anfälle zu vermeiden. Eine starke Hyperventilation (Über-Beatmung etwa mit hoher Atemfrequenz) kann epileptische Anfälle provozieren.

  1. Fotowettbewerb der Deutschen Epilepsievereinigung: Es war Corona

Und ich habe mich so gefreut auf…
… die Hochzeit meines Sohnes
… auf das gemeinsame Wochenende mit Freunden
… das Treffen von Bekannten und Freunden auf den Straßen, auf den Plätzen, in den Cafés bei schönstem Wetter

und auch …
… auf die Arbeitstagung der Deutschen Epilepsievereinigung
… das Gedächtnisseminar

und andere Veranstaltungen, welche leider in diesem Jahr auf Grund der Corona-Pandemie ausfallen müssen.

Die ganze derzeitige Situation ist vollkommen neu für uns alle. An manchen Tagen wechseln Bestürzung, Angst, Besorgnis und versetzen uns in Unruhe. Wir bekommen Gänsehaut, wenn wir die Entwicklungen zur Corona-Pandemie in der Welt verfolgen.

Uns chronisch Kranke mit Epilepsie belasten natürlich zusätzlich Fragen wie die ausreichende Bereitstellung von Antiepileptika. Und sicherlich könnte man noch viele Dinge aufzählen, die unser gewohntes Leben gewaltig geändert haben. In diesen Tagen sollten wir aber auch nicht vergessen, nach den schönen Dingen zu suchen und solche festzuhalten. Jedes kleine Erlebnis und jeder kleine Glücksmoment können Freude für die nächsten Stunden, Tage und Wochen geben. Oft nehmen wir diese gar nicht bewusst wahr. Viel zu schnell geraten sie wieder in Vergessenheit oder werden von den Nachrichten und Sorgen des Alltages verdrängt. Es gibt sie. Wir sollten gerade in der angespannten Situation bewusst auf kreative Art und Weise Motive suchen und finden, die unsere Gefühle, in dieser Zeit dokumentieren.

Weil diese Zeit so besonders ist, schreiben wir einen FOTOWETTBEWERB aus, an dem alle Menschen mit und ohne Epilepsie teilnehmen können: Überraschendes, Besonderes, aber auch Alltägliches ist willkommen. Welche Menschen, Dinge, Rituale oder Orte sind uns in der letzten Zeit wichtig geworden? Was hat uns überrascht? Wie besonders war und ist unser Alltag? Natürlich können wir nicht blauäugig ausblenden, dass diese Zeit Entbehrungen bringt. So können die Fotos durchaus natürlich auch Verärgerungen und eventuelle Ängste widerspiegeln.

Einverständniserklärung Fotowettbewerb

Es wäre schön, wenn zu jedem Foto eine kurze Erläuterung gegeben wird. Es reicht aber auch ein Titel. Allen eingereichten Fotos muss die Erklärung/Zustimmung beigefügt werden, mit der die Fotografinnen und Fotografen versichern, dass die abgebildeten Personen (bzw. deren Sorgeberechtigten) mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Die Fotos sendet Ihr bitte bis zum 31. August 2020 in einer Bildauflösung von mindestens 240 dpi per E-Mail an fotowettbewerb@epilepsie-vereinigung.de mit dem Betreff „Fotowettbewerb Corona“. Als Dateiformate sind jpg, tiff oder png möglich – aber bitte keine Bildchen aus WhatsApp-Nachrichten. Ebenso könnt Ihr einen USB-Stick senden an die Deutsche Epilepsievereinigung e.V., Zillestraße 102, 10585 Berlin. Wir können den Stick nicht zurückschicken!

Um an dem Fotowettbewerb teilnehmen zu können, ist es unerlässlich, bei Einreichung Ihre/Eure Kontaktdaten schriftlich und unterschrieben zu übermitteln. Diese Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Wettbewerbs gespeichert und danach wieder gelöscht. Eine Übermittlung an Dritte und eigene werbliche Nutzung der Daten erfolgen nicht. Eine Übertragung der Bildrechte an die Deutsche Epilepsievereinigung e.V. muss gegeben sein.

Wir freuen uns über eine rege Teilnahme. Gleichzeitig bitten wir aber, dass jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer maximal fünf Fotos einsendet. Die besten acht Fotos werden in der Mitgliederzeitschrift „einfälle“ veröffentlicht und gehen in unser Bildarchiv über. Der Name des Fotografen oder der Fotografin wird bei Verwendung genannt. Außerdem werden die Fotos auf unserer Webseite veröffentlicht. Die Jury besteht aus drei Personen: Bärbel Teßner, Arnim Pommeranz und Heiko Stempfle. Die Bewertung erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

  1. Impressum

Deutsche Epilepsievereinigung e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Zillestraße 102
10585 Berlin
Fon 030 – 342 44 14
Fax 030 – 342 44 66
info@epilepsie-vereinigung.de
www.epilepsie-vereinigung.de

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