Newsletter Nr. 18 / Dezember 2020

Inhalt:

  1. Seminare der DE
  2. Fotowettbewerb entschieden
  3. Videokonferenzanbieter
  4. SEPA-Einzug und Kontozuordnung
  5. Umfragen-/Studienteilnehmer gesucht
  6. Pauschbetrag bei GdB
  1. Seminartermine unter Vorbehalt / Online-Angebote geplant

Die meisten Seminare und Tagungen mussten wir wegen der Vorsichtsmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in diesem Jahr ausfallen lassen oder ins Internet verlegen. So erging und ergeht es auch vielen anderen Anbietern. Wir wissen noch nicht, wie es im kommenden Jahr weitergeht, planen aber erstmal mit den Daten, die wir haben: Vom 12. bis 14. März 2021 steht beispielsweise das Seminar zur Anfallsselbstkontrolle in der Jugendherberge Münster an und Ende März das erste von zwei Wochenende des „Gipfelstürmer“-Kreativworkshops. Weitere Informationen dazu und die Möglichkeit der Online-Anmeldung finden Sie in unserer Seminarübersicht auf dieser Webseite. Außerdem planen wir auch neue, andere Angebote wie Online-Vorträge mit Frage-Antwort-Runden im Anschluss. Die erste Veranstaltung wird voraussichtlich eine Zoom-Online-Veranstaltung mit PD Dr. med. Friedhelm Schmitt von der Neurologischen Klinik der Otto-von Guericke-Universität Magdeburg sein. Das Thema lautet „Neurochirurgische Behandlung bei Epilepsie – OP mittels Laser“ und findet am Mittwoch, 20. Januar 2021, 18 bis ca. 19.30 Uhr statt. Jeder ist herzlich dazu eingeladen. Genauere Informationen dazu finden Sie in der Terminübersicht auf unserer Webseite.

2. Fotowettbewerb entschieden

Die Gewinner unseres Fotowettbewerbs stehen fest – wir veröffentlichen die Bilder und Texte in der „einfälle“ 156, die Weihnachten erscheint und werden sie dann auch auf unserer Webseite ausführlich präsentieren. Danke an alle, die mitgemacht haben! 

3. Übersicht über Videokonferenzanbieter

Viele Aktivitäten der Selbsthilfegruppe haben sich wegen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ins Internet verlegt. Das hat manche Vorteile aber auch viele Nachteile. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe (BAG Selbsthilfe) hat eine hervorragende Webseite, die auch in diesem Bereich keine Fragen offen lässt. Auf einer Extra-Seite zur internetbasierten Kommunikation stehen viele Informationen kompakt und mit pdfs zum Herunterladen. Unter anderem geht es um die Vor- und Nachteile gängiger Video-Konferenz-Anbieter und um die Vorbereitung von Konferenzen im virtuellen Raum.

4. SEPA-Einzug zu anderem Zeitpunkt und richtiges Konto angeben

Für das Jahr 2021 ziehen wir die Mitgliedsbeiträge ab dem 1. Februar ein. Falls Sie das noch nicht erledigt habt, haben wir eine Bitte: Erteilen Sie uns für den Einzug der Beiträge ein SEPA-Mandat. Das erleichtert uns und Ihnen die Arbeit ganz erheblich, denn dann müssen Sie nicht mehr an die rechtzeitige Überweisung denken, wir müssen keine Rechnungen und Mahnungen schreiben und so weiter. Außerdem bitten wir Sie, die Zuordnung zu den Konten der DE zu überprüfen. Die Mitgliedsbeiträge sollen auf das Hauptkonto der DE verbucht werden. Sie hat eine IBAN, die mit DE51 beginnt und auf 00 endet.

5. Umfragen-/Studienteilnehmer gesucht

Welche Auswirkungen hat die Corona-Pandemie auf die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder Pflegebedürftigkeit? Das untersucht die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR), unterstützt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), in einem Konsultationsprozess aus verschiedenen Perspektiven. In einer Online-Befragung stellt die DVfR Fragen zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie sowohl den Betroffenen selbst als auch deren Angehörigen. Darüber hinaus werden auch Dienste und Einrichtungen der Rehabilitation, verschiedene betriebliche Akteure, Leistungs-/Kostenträger sowie Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft befragt. Die Ergebnisse sollen dazu beitragen, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auch unter Corona-Bedingungen zu stärken. Die DVfR bittet Sie deshalb um Ihre Mitarbeit und Unterstützung. Eine Teilnahme an der Befragung ist bis zum 13. Dezember 2020 möglich. Weitere Informationen und Links zur Online-Befragung finden Sie auf der Webseite der DVfR.

Die Studie der Hephata-Diakonie zur Selbstwirksamkeit bei Menschen mit Epilepsie ist noch online, eine Teilnahme ist weiterhin möglich.

6. Höherer Pauschbetrag bei der Steuer ab einem GdB von 30

Diese Neuerung betrifft viele Menschen mit Epilepsie, die einen Grad der Behinderung (GdB) bescheinigt bekommen haben und Steuern zahlen: Der sogenannte Pauschbetrag bei der Steuererklärung verdoppelt sich ab einem GdB von 30 (diesen bekommt jeder Mensch mit Epilepsie, auch wenn er unter Medikamenten anfallsfrei ist) und ein Pauschbetrag in Höhe von 348 Euro ist für einen GdB von 20 neu eingeführt worden. Wer einen GdB von 30 hat, kann also künftig 620 Euro ansetzen und so weiter bis zu einem GdB von 100, für den man 2.840 Euro in der Steuererklärung geltend machen kann. Für behinderte Menschen, die hilflos sind, und für blinde Menschen verdoppelt sich der Pauschbetrag von bisher 3.700 Euro auf 7.400 Euro. Auch der Pflegepauschbetrag wurde erhöht und eine Fahrtkostenpauschale ist hinzugekommen. Diese Gesetzesänderung wurde am 29. Oktober beschlossen und sie gilt ab dem 1. Januar 2021. Informationen stehen unter anderem hier auf der Webseite des VdK.

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